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Haus- und Benutzungsordnung für die Klima Arena

der Klimastiftung für Bürger

 

I. Allgemeines

 

  1. Die Klimastiftung für Bürger als Träger der Klima Arena freut sich über Ihren Besuch der Klima Arena (Dietmar-Hopp-Straße 6, 74889 Sinsheim). Für Ihren Besuch wünscht Ihnen das gesamte Team der Klima Arena viel Spaß und Freude. Allerdings müssen wir Sie auf einige Regeln aufmerksam machen, die auf dem gesamten Gelände der Klima Arena gelten. Für alle Geschäfte zwischen Ihnen als Besucher der Klima Arena und der Klimastiftung für Bürger als Träger der Klima Arena und für Ihren Besuch der Klima Arena gelten ausschließlich die nachstehenden Regeln dieser Haus- und Benutzungsordnung.
  2. Die vorliegende Haus- und Nutzungsordnung gilt räumlich für das gesamte Gelände der Klima Arena, einschließlich der Zugangsbereiche. Für das Parkdeck Klima Arena der Klimastiftung für Bürger und dessen Nutzung gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.

 

 

II. Gäste und Eintrittsberechtigung

 

  1. Die Klima Arena freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Kinder unter 8 Jahren dürfen die Klima Arena nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
  2. Besucht werden können (i) sowohl die Innenausstellung und der Themenpark als auch (ii) der Themenpark gesondert.
  3. Die Klima Arena darf nur mit gültiger Eintrittskarte durch die gekennzeichneten Zugänge betreten werden. Letzter Einlass ist jeweils 60 Minuten vor der Schließung.
  4. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte als Einzelkarte ist eine einmalige Nutzung an einem definierten Tag innerhalb eines Jahres ab Kauf der Eintrittskarte, mit dem Kauf einer Eintrittskarte als Jahreskarte die Eintrittsberechtigung an beliebigen Tagen innerhalb eines Jahres ab Kauf der Eintrittskarte verbunden. Die Nutzung umfasst je nach Art der Eintrittskarte entweder (i) die Nutzung der Innenausstellung der Klima Arena und des Themenparks oder (ii) nur des Themenparks. Eine Unterbrechung des Ausstellungsbesuchs und damit ein mehrmaliger Ein- und Ausgang zur Ausstellung bzw. dem Themenpark ist möglich.
  5. Die Eintrittsberechtigung erlischt jedoch mit dem Verlassen des Geländes der Klima Arena.

 

 


III. Eintrittskarten, Eintrittspreise und Öffnungszeiten

 

  1. Für den Besuch der Klima Arena gelten grundsätzlich die durch Aushang und auf unserer Homepage bekanntgegebenen Eintrittspreise und Öffnungszeiten.
  2. Eine Eintrittskarte für die Klima Arena kann im Eingangsbereich der Klima Arena an den ausgewiesenen Stellen und in unserem Online-Shop erworben werden. Die von uns hierzu erteilten Informationen (insbesondere Eintrittspreise) durch Aushang und auf unserer Homepage stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar („invitatio ad offerendum“). Ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags wird von Ihnen abgegeben, das sodann von uns angenommen werden kann.
  3. Die Eintrittskarte ist auf Verlangen des Personals vorzuzeigen und bis zum Ende des Besuches aufzubewahren. Die Eintrittskarte ist für eine Person gültig; sie ist nicht übertragbar. Eine Weiterveräußerung ist untersagt.
  4. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Recht auf kostenlosen Ersatz.
  5. Mit dem Kauf der Eintrittskarte und auch mit der Nutzung der Eintrittskarte wird die im Foyer ausgehängte und an den Kassen erhältliche Haus- und Benutzungsordnung anerkannt.
  6. Eintrittskarten werden als Einzelkarten sowie Jahreskarten, Ermäßigte Karten, Gruppenkarten und Familienkarten nach Maßgabe der gesondert veröffentlichten Struktur der Eintrittspreise und Höhe der Eintrittspreise angeboten.
  7. Zur Überprüfung von Angaben über persönliche Verhältnisse (bspw. des Alters von Kindern), die für die Bestimmung des zu entrichtenden Eintrittspreises oder die Gewährung ausgeschriebener Ermäßigungen maßgeblich sind, sind wir berechtigt, die Vorlage von Dokumenten zu verlangen, aus denen dies hervor geht (bspw. Personalausweis, Studentenausweis u. Ä.).
  8. Im Falle von falschen Angaben über persönliche Verhältnisse (bspw. des Alters von Kindern), die für die Bestimmung des zu entrichtenden Eintrittspreises oder die Gewährung ausgeschriebener Ermäßigungen maßgeblich sind, behalten wir uns das Recht vor, die verantwortliche/n Person/en ohne Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgeldes vom Gelände zu verweisen und/oder die Nachzahlung des korrekten Eintrittsentgelts zu fordern.
  9. Die Eintrittskarte garantiert keinen Zutritt bei extrem hohem Besucherzustrom. Die Klimastiftung für Bürger als Träger der Klima Arena behält sich auch im Übrigen vor, über den Zutritt zu entscheiden und auch den Zutritt zu versagen. Sollte ein Zutritt trotz Vorlage einer Eintrittskarte nicht gewährt werden, kann der Besuch nachgeholt werden.
  10. Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuchs in der Klima Arena sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein in welcher Form auch immer zuvor hingewiesen wurde. Sofern eine bestimmte Leistung längerfristig nicht verfügbar sein sollte, wird die Klimastiftung für Bürger in geeigneter Weise hierauf hinweisen.

 

 

IV. Verhalten in der Klima Arena

 

  1. Die Ausstellungsbereiche/das Gelände der Klima Arena dürfen/darf nur mit einer hierfür gültigen Eintrittskarte betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
  2. Die Mitnahme von Handtaschen, Beuteln, Einkaufstüten oder Rucksäcken, die die Maße 30 x 25 x 10 cm überschreiten, in die Ausstellung ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Zur Unterbringung stehen Schließfächer während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Klimastiftung für Bürger steht das Recht zu, Schließfächer außerhalb der Öffnungszeiten zu öffnen und den Inhalt als Fundsache zu behandeln.
  3. Tiere jeglicher Art müssen draußen bleiben. Blindenhunde dürfen mitgenommen wer
  4. Essen und Trinken ist innerhalb der Ausstellung nicht gestattet, ebenso wenig das Mitbringen von Essen und Getränken. Hierzu steht unser Klima-Bistro zur Verfügung.
  5. Das Rauchen ist innerhalb des gesamten Gebäudes und im Bereich der Spielplatzflächen untersagt.
  6. Mutwilliges Lärmen oder Herumtoben und lautstarker Betrieb von Musikgeräten, Smartphones, Lautsprechern und sonstigen Geräten ist nicht
  7. Das Mitführen und die Nutzung von Inline-Skates, Skate-Boards, Tretrollern, Scootern u. Ä. sind aus Sicherheitsgründen in der Klima Arena untersagt.
  8. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zur Klima Arena verweigert werden. Ferner können solche Personen vom Gelände der Klima Arena verwiesen werden.
  9. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Messern, Schlagringen, etc. ist verboten. Entsprechendes gilt für das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol und/oder Drogen innerhalb des Geländes der Klima Arena.
  10. Das Team der Kima Arena ist aufgefordert, Fälle unerlaubten Betretens der Klima Arena umgehend der Leitung der Klimastiftung für Bürger zu melden.
  11. Treppen, Durchgänge sowie gekennzeichnete Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
  12. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände in Öffnungen zu werfen. Auf den Brüstungen und Einfassungen sind Sitzen und Balancieren etc. untersagt.
  13. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Klima Arena ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.
  14. Besucher sind bei dem Besuch der Klima Arena verpflichtet, die weiteren Verhaltensregeln, auf die am Eingang der Klima Arena und an anderen Stellen in der Klima Arena, insbesondere bei den einzelnen Angeboten, hingewiesen wird, einzuhalten.

 

 V. Fundgegenstände

 

  1. Gegenstände, die in der Klima Arena oder auf dem Gelände der Klima Arena gefunden werden, geben Sie bitte beim Team der Klima Arena ab. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  2. Besucher, die einen Gegenstand verloren haben bzw. denen ein Gegenstand abhanden gekommen ist, können sich unmittelbar an das Team der Klima Arena wenden (E-Mail: organisation@klima-arena.de , Tel: 07261-144 11 10).
  3. Für Verluste, Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen von Sachen wird von der Klimastiftung für Bürger keine Haftung übernommen. Die Haftung der Klimastiftung für Bürger richtet sich nur nach Ziffer IX. dieser Haus- und Benutzungsordnung.

 

 VI. Gefahren- und Brandfall, Erste Hilfe

 

  1. Im Alarmfall ist das Gebäude geordnet und zügig zu verlassen. Den Lautsprecherdurchsagen und den Anweisungen des Teams der Klima Arena ist Folge zu leisten. Helfen Sie dabei hilfsbedürftigen Personen und Kindern.
  2. Zur Leistung von Erster Hilfe und Rufen von Notarzt und Rettungswagen sprechen Sie das Team der Klima Arena an.
  3. Die ausgehängten Flucht- und Rettungspläne und das ausgehängte Merkblatt - Verhalten im Brandfall - sind zu beachten. VII. Verhalten in den Ausstellungsbereichen.

 

VII. Verhalten in den Ausstellungsbereichen

 

  1. Alle Exponate in der Klima Arena stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Sollte ein Exponat geschlossen/nicht in Betrieb sein, oder während des Tagesgeschäftes geschlossen/außer Betrieb genommen werden müssen, entsteht hierdurch kein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Minderung des Eintrittspreises.
  2. Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitungen der Exponate. Jeder Besucher haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die bspw. durch fehlerhafte Bedienung/Missachtung der Anleitungen oder durch eine mutwillige Beschädigung
  3. Jeder Besucher ist verpflichtet, auch unter Berücksichtigung der Bedienungsanleitung, seine eigene persönliche (vor allem gesundheitliche) Eignung für die Benutzung der Exponate und Spiel- oder sonstigen Geräte zu überprüfen.
  4. Jeder Besucher haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die bspw. durch Nichtbeachtung der Nutzungshinweise, durch Verstöße gegen Anweisungen des Personals der Klima Arena oder durch mutwillige Beschädigung oder durch andere Verhaltensweisen entstehen.

 

 

VIII. Aufsichtspflichten

 

Wir weisen alle Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer und Begleitpersonen von Kindern und anderen zu beaufsichtigenden Personen ausdrücklich darauf hin, ihre Aufsichtspflicht stets sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen, Eltern und Erziehungsberechtigte auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Ein Verlassen der Klima Arena ohne die zu Beaufsichtigenden ist untersagt.

 

 

IX. Haftung der Klimastiftung für Bürger

 

  1. Der Besuch der Klima Arena und damit auch der Aufenthalt auf dem Gelände der Klima Arena und die Benutzung aller Einrichtungen, Geräte und Spielgeräte erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  2. Die Klimastiftung für Bürger haftet nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
    1. Die Klimastiftung für Bürger haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Klimastiftung für Bürger, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    2. Die Klimastiftung für Bürger haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Klimastiftung für Bürger, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.
    3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Klima Arena, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
      1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf), wobei in diesem Fall die Haftung der Klimastiftung für Bürger auf den Ersatz des Vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

 

X. Schadensmeldungen

 

  1. Die Einrichtungen in der Klima Arena sowie des gesamten Geländes der Klima Arena werden sorgfältig gepflegt, gewartet und überwacht. Sollten Sie dennoch zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden bitte unverzüglich dem Team der Klima Arena (Tel. 07261-144 11 10; E-Mail: organisation@klima-arena.de).
  2. Mit dem Besuch in der Klima Arena verpflichtet sich im Interesse der Geschädigten jeder Besucher, angerichtete Schäden unverzüglich dem Team der Klima Arena (Tel. 07261-144 11 10; E-Mail: organisation@klima-arena.de) mitzuteilen.
  3. Darüber hinaus werden die Besucher der Klima Arena gebeten, jede Unregelmäßigkeit, z. B. Beschädigungen oder Verschmutzungen oder etwaige Störungen bspw. an Einrichtungen oder Geräten sowie sonstige auffällige Sachverhalte dem Team der Klima Arena (Tel. 07261-144 11 10; E-Mail: organisation@klima-arena.de) zu melden.

 

XI. Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen

 

  1. Werbung rund um und in der Klima Arena, wie auch das Anbieten von Waren und/oder Dienstleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Klimastiftung für Bürger gestattet.
  2. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen, Zählungen oder vergleichbare Maßnahmen.

 

 

XII. Fotografieren und Filmen

 

  1. Fotografieren und Filmen ist ohne Blitzlicht, ohne Stativ und nur für die private Verwendung erlaubt.
  2. Für gewerbliche Zwecke ebenso wie für Presseveröffentlichungen bedarf das Filmen und Fotografieren der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Klimastiftung für Bürger.

 

 

XIII. Hausrecht, Verweis aus der Klima Arena

 

  1. Die Klimastiftung für Bürger und deren Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt jederzeit das Hausrecht auszuüben und hierbei insbesondere auch Personen, die gegen die Haus- und Benutzungsordnung verstoßen oder in sonstiger Weise störend auf den Betrieb der Klima Arena einwirken aus der Klima Arena zu verweisen.
  2. Das Team der Klima Arena sowie die Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Klimastiftung für Bürger sind jeweils dazu berechtigt und seitens des Vorstands der Klimastiftung für Bürger (vertreten durch ihren Vorstand) als Träger der Klima Arena auch bevollmächtigt, jederzeit das Hausrecht auszuüben und hierbei insbesondere auch Abmahnungen, Kündigungen und Verweise auszusprechen und Hausverbot zu erteilen.
  3. Besteht der Verdacht, dass eine Person im Geltungsbereich dieser Haus- und Benutzungsordnung eine strafbare Handlung oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, wird Anzeige erstattet.
  4. Bei Verweis aus der Klima Arena wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

 

 

XIV. Parken

 

Die Nutzung des Parkhauses Klima Arena der Klimastiftung für Bürger erfolgt auf Grundlage und unter Beachtung der gesonderten Nutzungsbedingungen für das Parkdeck, die an der Einfahrt des Parkdecks sowie ergänzend im Eingangsbereich der Klima Arena ausgehängt sind.

 

 XV. Klima Arena Team

 

  1. Bei allen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klima Arena Teams vor Ort bzw. über Tel. 07261-144 11 10; E-Mail: organisation@klima-arena.de
  2. Das Klima Arena Team ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Haus- und Benutzungsordnung eingehalten wird. Den Anweisungen des Klima Arena Teams ist Folge zu leisten.

 

 

XVI. Inkrafttreten

 

Die Haus- und Benutzungsordnung ist gültig für alle Besucher, die das Gelände der Klima Arena betreten.

Sie tritt am heutigen Tag in Kraft.

 

 

 

 

Sinsheim, den 01.07.2019

 

 

 

Klimastiftung für Bürger

 

 

 

Alfred Ehrhard                                                                             Christian Ledig

Vorstandsvorsitzender                                                                 Vorstand

 

 

 

Klimastiftung für Bürger, Dietmar-Hopp-Straße 6, 74889 Sinsheim, Tel: 07261-144 11 10, E-Mail: organisation@klima-arena.de